Widerrufung Allgemeinverfügung (11.12.2020)

analog des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Länderchef*innen vom 13.12.2020, werden sowohl die Landesverordnung als auch die Allgemeinverfügungen der Landkreise angepasst. Da in Vorpommern-Greifswald der 7-Tage-Inzidenz-Wert bereits die 100 überschreitet, gilt ab dem 15.12.2020 für ALLE Amtsbereiche folgendes:

  • Untersagung des Kinder- und Jugendsports und des Erwachsenen- und Seniorensports sowohl drinnen als auch draußen
  • Erlaubnis Individualsport, der allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen betrieben wird
  • Schließung Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen

Weitere Anordnungen sind der Allgemeinverfügung (14.12.2020) des Landkreises Vorpommer-Greifswald zu entnehmen. Aufgrund des Länderbeschlusses (13.12.2020) sind diese Anordnungen voraussichtlich bis zum 10.01.2021 wirksam.

Weitere Informationen unter:

corona.kreis-vg.de

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