Die neue Corona-Landesverordnung ist am 24.11.2021 in Kraft getreten und unser Landkreis befindet sich in Stufe 3 (orange). Aus der Erläuterung des Landesportbundes Mecklenburg-Vorpommern e.V. geht hervor, dass für den vereinsbasierten Trainingsbetrieb in unserem Landkreis Folgendes gilt:
1.Erwachsene Sporttreibende + Anleiterpersonen
Für den vereinsbasierten Trainingsbetrieb im Innenbereich besteht die 2-G-Plus-Regelung. Nur Geimpfte/ Genesene mit einem negativen Corona-Test dürfen in die Sporthallen bzw. Umkleiden.
2.Kinder- und Jugendsport
Der Kinder- und Jugendsport kann weiterhin ohne zusätzliche Tests (aufgrund Teststrategie in den Schulen) und ohne einen Impf-/ Genesenennachweis (vorerst bis zum 31.12.2021) betrieben werden. Die Anleiterpersonen müssen beim Trainingsbetrieb im Innenbereich die 2-G-Plus-Regelung einhalten. Achtung! Der Landessportbund M-V weist darauf hin, dass Kinder und Jugendliche (ab 12 Jahre) ab dem 01.01.2022 ebenfalls einen 2-G-Nachweis erbringen müssen und ab Stufe 4 zusätzlich ein negatives Testergebnis. (2-G-Plus)
Die Verordnung gilt bis zum 22.12.2021.
Für Fragen oder weitere Informationen stehen wir sehr gern zur Verfügung. Heute verlängerte Erreichbarkeit (03971-2588410) bis 20.00 Uhr!