Warnstufe „Rot Plus“ Maßnahmen für den vereinsbasierten Sportbetrieb

Auf der Grundlage der öffentlichen Bekanntmachung auf der Corona-Spezialseite unseres Landkreises (vom 14.12.2021) ist der Erwachsenen-, sowie der Kinder- und Jugendsport unter den folgenden Maßnahmen weiterhin erlaubt:

  1. Geschlossene/ konstante Trainingsgruppen
  2. Max. 15 Personen im Innenbereich (2G-Plus Regelung à siehe Ergänzung)
  3. Max. 25 Personen im Außenbereich

Nicht erlaubt sind Sportveranstaltungen laut Landesverordnung §6 Abs. 9, konkret sind Wettkämpfe und Zuschauer untersagt.

 

Ergänzung (bezüglich Kinder- und Jugendsport):

Die Ausnahmeregelung für Kinder und Jugendliche von 12 bis unter 18 Jahren wurde angepasst. Die besagte Altersgruppe wird den Geimpften und Genesenen bis zum 30.04.2022 gleichgesetzt (siehe Pressemitteilung Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport vom 14.12.2021.:)

Sofern uns neue Informationen vorliegen, werden wir sie entsprechend veröffentlichen.

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