Anpassung Personengrenzen Wettkampf- und Spielbetrieb

Die Corona-Stabstelle hat mit uns, bezüglich des Spiel- und Wettkampfbetriebes in der Warnstufe 4 „Rot“, Rücksprache gehalten. Aus diesem Grund müssen wir die zuletzt benannten Personengrenzen (entgegen unserer Meldung vom 14.02.2022) anpassen. Es gelten für den Spiel- und Wettkampfbetrieb folgende Personengrenzen, darin eingeschlossen sind das Schieds- und Wettkampfgericht, medizinisches Personal, Betreuung usw. (laut §1g Absatz 4a Nr. 5):

  • Innenbereich max. 100 Personen (2G-Plus-Regelung)
  • Außenbereich max. 200 Personen (2G-Plus-Regelung)

Für den Trainingsbetrieb gilt weiterhin:

  1. 2G-Plus-Regelung (aufgrund der Ferien müssen auch die Schüler getestet werden)
  2. Max. 15 Personen im Innenbereich beim Training (2G-Plus-Regelung)
  3. Max. 25 Personen im Außenbereich beim Training (2G-Plus-Regelung)

Die Testbefreiungen gelten generell für alle Bereiche des vereinsbasierten Sportbetriebes für:

    1. Geboosterte (3 Impfungen auch bei Johnson & Johnson)
    2. Person = Genesen + 1 Impfung
    3. Person = 2 Impfungen (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag, gilt auch für Johnson & Johnson)
    4. Genesene ab 28. Tag bis 90. Tag (ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests)

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