Die Corona-Stabstelle hat mit uns, bezüglich des Spiel- und Wettkampfbetriebes in der Warnstufe 4 „Rot“, Rücksprache gehalten. Aus diesem Grund müssen wir die zuletzt benannten Personengrenzen (entgegen unserer Meldung vom 14.02.2022) anpassen. Es gelten für den Spiel- und Wettkampfbetrieb folgende Personengrenzen, darin eingeschlossen sind das Schieds- und Wettkampfgericht, medizinisches Personal, Betreuung usw. (laut §1g Absatz 4a Nr. 5):
- Innenbereich max. 100 Personen (2G-Plus-Regelung)
- Außenbereich max. 200 Personen (2G-Plus-Regelung)
Für den Trainingsbetrieb gilt weiterhin:
- 2G-Plus-Regelung (aufgrund der Ferien müssen auch die Schüler getestet werden)
- Max. 15 Personen im Innenbereich beim Training (2G-Plus-Regelung)
- Max. 25 Personen im Außenbereich beim Training (2G-Plus-Regelung)
Die Testbefreiungen gelten generell für alle Bereiche des vereinsbasierten Sportbetriebes für:
- Geboosterte (3 Impfungen auch bei Johnson & Johnson)
- Person = Genesen + 1 Impfung
- Person = 2 Impfungen (ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag, gilt auch für Johnson & Johnson)
- Genesene ab 28. Tag bis 90. Tag (ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests)