Ab dem 14.04.2022 tritt die geänderte Corona-Landesverordnung in Kraft. Es entfällt die 3G-Regelung im Sport auch für den Innenbereich. Die Maskenpflicht und Abstandregelungen für
Corona
3G-Regelung für die Sportausübung ab 20.03.2022
die neue Corona-Landesverordnung ist ab dem 20. März bis zum 02.04.2022 gültig und beinhaltet für den Vereinssport folgendes: Innenbereich Außenbereich Sportausübung 3G (geimpft oder genesen
Corona-Lockerungen für den Sport seit dem 04.03.2022
Wieder einmal wurden vom Landeskabinett weitere Lockerungen für den vereinsbasierten Sportbetrieb beschlossen. Diese sind am 04.03.2022 in Kraft getreten. In den Warnstufen 1-3 gilt
Anpassung Personengrenzen Wettkampf- und Spielbetrieb
Die Corona-Stabstelle hat mit uns, bezüglich des Spiel- und Wettkampfbetriebes in der Warnstufe 4 „Rot“, Rücksprache gehalten. Aus diesem Grund müssen wir die zuletzt
Infos zum Thema Mitgliederversammlungen
Uns erreichten in letzter Zeit einige Anfragen zum Thema Mitgliederversammlung. Aus diesem Grund erhaltet ihr nun zu 2 Schwerpunkten wichtige Informationen. Eintragung Änderungen beim
Corona-Maßnahmen Warnstufe „Rot“
Unser Landkreis Vorpommern-Greifswald hat auf der Corona-Spezialseite bekannt gegeben, dass ab dem 04.02.2022 wieder die Corona-Maßnahme der Warnstufe 4„rot“ gelten. Aus diesem Grund gilt
„Corona-Orange-Maßnahmen“ ab 18.01.2022
Sowohl das Land Mecklenburg-Vorpommern als auch unser Landkreis Vorpommern-Greifswald werden der Warnstufe 3 (Orange) der risikogewichteten Einstufung zugeordnet. Die geltenden Maßnahmen wurden auf der
Warnstufe „Rot Plus“ Maßnahmen für den vereinsbasierten Sportbetrieb
Auf der Grundlage der öffentlichen Bekanntmachung auf der Corona-Spezialseite unseres Landkreises (vom 14.12.2021) ist der Erwachsenen-, sowie der Kinder- und Jugendsport unter den folgenden
Schülerinnen und Schüler – ohne zusätzlichen Test zum Training
Im Moment ist die Zeit sehr schnelllebig und die Bedingungen für den Sport, insbesondere für den Innenbereich werden ständig angepasst. Aktuell entfällt nach §
Für Trainer und Trainerinnen greift die 3-G-Regel!
Der Landessportbund M-V hat weiter recherchiert und die Informationen zur aktuellen Landesverordnung aktualisiert. Wichtigste Punkte sind: 1. Für „Anleitungspersonen“ (ehrenamtliche wie hauptamtlich beschäftigte Übungsleiter/