Perspektiven für den Sport in Vorpommern-Greifswald

Die Corona-Landesverordnung M-V vom 06.03.2021 lässt den Sport in Mecklenburg-Vorpommern zuversichtlich in die Zukunft blicken. 

Für unseren Landkreis Vorpommern-Greifswald ist vorerst nur ein kleiner Öffnungsschritt in Kraft getreten und zwar gilt fortan:

„Individualsport, der mit maximal 5 Personen aus zwei Hausständen auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen…“

(Corona-LVO M-V §2 Absatz 21)

Kinder unter 14 Jahren werden zwar nicht mitgezählt, müssen aber aus den beteiligten Haushalten sein. (Vgl. LSB M-V) Der vereinsbetriebene Kinder- und Jugendsport wird erst wieder aufgenommen, wenn in unserem Landkreis wieder die Präsenzpflicht in Form eines Regelbetrieb der Schulen gewährleistet werden kann.  Dies tritt ein, sobald der 7-Tage-Inzidenzwert die 50 unterschreitet. (Vgl. 2. Schul-Corona-Verordnung M-V § 7b)

Das aktuelle Ziel lautet also ein 7-Tage-Inzidenzwert von 50, lasst uns alle gemeinsam weiterhin dazu beitragen!

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