Mitgliederversammlung in Corona-Zeiten

Uns erreichen aktuell Anfragen zur Durchführung von Mitgliederversammlungen. Die aktuelle Verordnung ist bis zum 21.06. gültig und wird hoffentlich rechtzeitig angepasst. 

Da Mitgliederversammlungen satzungsgemäß sind, darf diese Art von Versammlungen laut der Corona-LVO M-V §8 Absatz 5 (Stand 10.06.2021) stattfinden. Die Auflagen der Anlage 40 sind einzuhalten.

Folgende Regelungen gelten aktuell:

  1. max. 200 Personen im Innenbereich oder 400 Personen im Freien (§8 Absatz 3) 
  2. Anzeige bei der Gesundheitsbehörde min. 72h vorher 
  3. Hygienekonzept + Anwesenheitsliste 
  4. pro Teilnehmer einen Sitzplatz (Mindestabstand 1,5 m)
  5. Mund-Nasen-Bedeckung dauerhaft im Innenbereich (auch am Sitzplatz)
  6. Abnahme Mund-Nasen-Bedeckung nur bei Podiumsdiskussion (wenn 3 Meter Abstand zu den Teilnehmern und 2 Meter zu weiteren Sprechern)
  7. Testpflicht im Innenbereich für alle Teilnehmer 
  8. Verboten sind Speisen und Getränke 

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