Infos zum Thema Mitgliederversammlungen

Uns erreichten in letzter Zeit einige Anfragen zum Thema Mitgliederversammlung. Aus diesem Grund erhaltet ihr nun zu 2 Schwerpunkten wichtige Informationen.

  1. Eintragung Änderungen beim Amtsgericht

Das Amtsgericht erkennt Änderungen nur an, wenn diese ersichtlich aus mit der Einladung versandten Tagesordnung hervorgehen. Nicht nur die Vorstandswahlen, sondern auch Satzungsänderungen (mit Angabe des Paragraphen, welcher geändert werden soll) müssen in den Tagesordnungspunkten aufgeführt werden.

  1. Corona-Maßnahmen (laut der Corona-Landesverordnung vom 05.02.2022)

Mitgliederversammlungen sind in jeder Stufe der risikogewichteten Einordnung möglich, jedoch unter unterschiedlichen Voraussetzungen:

Stufe 3 (orange) à 2G-Regelung für den Innenbereich (§1e Absatz 3 Nr. 3)

Stufe 4 (rot) à 2G-Plus-Regelung für den Innenbereich (§1f Absatz 4 Nr. 3)

Weiterhin müssen die Auflagen der Anlage 40 eingehalten werden, wie gewohnt müssen Veranstaltungen ab 50 Personen im Innenbereich dem Gesundheitsamt mindestens 72h vorher angezeigt werden. Gleiches gilt für Versammlungen im Außenbereich, jedoch ab 100 Personen. Es sind Hygienekonzepte zu erstellen, Anwesenheitslisten zu führen und der Mindestabstand von 1,5m ist wie gewohnt einzuhalten.

Für Fragen oder weitere Informationen stehen die Mitarbeiter in der Geschäftsstelle sehr gern zur Verfügung. 03971-2588410

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